Straßennamen: Geselbrachtstraße

25.10.2020

Die Geschichte hinter der "Geselbrachtstraße" ist die Geschichte der Familie Geselbracht. 

Johann E. Geselbracht wurde 1738 als Sohn eines Eigenhörigen des Stifts Leeden geboren.
Am 25.01.1773 beurkundete die Äbtissin des freiweltlichen Stiftes Leeden bei Lengerich in Westfalen, dass "wir unsern bishero Eigenbehörigen Knecht Johann Eferhardt Geselbracht aus unser Leibeigner Geselbracht Stätte im Kirchspiel Lengerich [...] frey gegeben haben, und hierdurch frey gegeben wird." 

Laut Brigitte Jahnke, M.A., Historikerin, Genealogin, Archivarin, aus Tecklenburg, "war dies damals ein ganz normaler Verwaltungsvorgang. Da Johann E. Geselbracht offensichtlich als Leibeigener der Stifts Leeden geboren wurde, durfte er ohne die Zustimmung des Stifts (bzw. der Äbtissin) weder heiraten noch die Grafschaft Tecklenburg verlassen.
Weil Geselbracht "im Ausland" in Dienst treten und heiraten wollte, musste er vorher gegen eine Geldsumme, die sich nach dem Vermögen der Familie richtete, die Freiheit erkaufen. Eventuell erfolgte der Freikauf auch - als Teil des elterlichen Erbes - durch einen Bruder oder Schwager.
Der Freibrief war für die Gemeinde Freren vor allem deshalb wichtig, weil das Stift Leeden beim Tod eines Leibeigenen ein Anrecht auf die Hälfte der Hinterlassenschaft gehabt hätte."

Bürgschaftsurkunde Seite 1
Bürgschaftsurkunde Seite 1

Um 1773/1774 heiratete Johann E. Geselbracht Juliane Magdalena Paus, * 24.11.1742, ref. Konfession, aus Freren.
Bei Juliane M. Paus handelte es sich wohl um eine Frau "aus gutem Hause“. Aus der Ehe der beiden gingen von 1774 bis 1785 sieben Kinder hervor, die bis zum Jahre 1800 jung starben.

Viel ist über das Leben Geselbrachts nicht bekannt. Er wird in den Registern der ref. Kirche Freren geführt als Untervogt (1774), als Unterförster (1779), als Hegemeister (1794 u. 1800) (lt. H. Slemeyer, Bonn, 1985) sowie 1815 als Oberförster a.D. (NLA OS Rep 350 Frer Nr. 1078 - Stammrolle der Stadt und des Kirchspiels Freren (Verzeichnis der männlichen Einwohner mit Geburtsjahr und Beruf)).
Er bewohnte 1781 in Freren das Haus Nr. 5, ferner besaß er eine Ahnewende "im Esche am Dorenbohm" (NLA OS, Rep 131, I Nr. 130 - Kataster sämtlicher Ländereien auf der Frerener Stadtflur).

1790 war der Unterförster Johann E. Geselbracht bereits ein wohlhabender Mann. Die Eheleute Geselbracht übernahmen für den Contributions-Receptor Riensch zu Freren eine Bürgschaft, in der sie sich verpflichteten, selbstschuldnerisch mit ihren aufgeführten Grundstücken zu haften, die in der Urkunde zu Zf. 1-9 näher bezeichnet sind.

Auch im öffentlichen Leben der Stadt spielte er eine bedeutende Rolle, so war er 1809 und 1810 während der Zeit der französischen Besatzung "Municipalrat", d. h. Mitglied des Stadtrates. 

Johann E. Geselbracht starb 1818. Kurz vor seinem Tod hatten sich die Eheleute Geselbracht gegenseitig als Erben eingesetzt.

Am 19. September 1821 ließ die Witwe Juliane M. Geselbracht durch den Amtsassessor J. Lüning (vom Amt Freren) in Gegenwart des Frerener Obervogts Rump ihr Testament aufnehmen. Darin bestimmte sie, dass "nach der Absicht ihres verstorbenen Mannes und nach ihrem eigenen wohlüberlegten Willen" die Armen ihren ganzen Nachlass haben sollen. Es solle von den Grundstücken nichts verkauft werden. Einkommende Mieten, Pacht und Zinsen sowie ihr sonstiger Nachlass solle als "ganz seperater Armenfond" verwaltet werden. Administratoren sollten der protestantische und der katholische Pastor sein; bei Uneinigkeit der Administratoren soll der Obervogt oder der Nachfolger in gleicher Funktion entscheiden. Von den Erträgnissen sollten die reformierten und lutherischen Armen 2 Teile und die katholischen Armen 1 Teil erhalten und zwar so, dass die evangelischen Kirchengemeinde einschließlich Thuine, die katholische Kirchengemeinde Freren und die Kirchengemeinde Schale je ein Drittel bekommen. Die unterstützenden Personen werden von den Administratoren festgestellt. 
(so Weding Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Freren Oktober 1979

Dieses Testament, veröffentlicht am 23.11.1821 begründete somit die Geselbracht`sche Armenstiftung. 

Seither wird das Vermögen der Stiftung im Sinne des Stifterehepaars verwaltet. Lt. Weding (b.b.; Mitteilungsblatt 10/1979) ist die Verwaltung jedoch geändert worden, um die Stiftung besser nutzbar zu machen.